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   OLG Düsseldorf, 23.09.1985 - 10 WF 184/85   

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https://dejure.org/1985,14309
OLG Düsseldorf, 23.09.1985 - 10 WF 184/85 (https://dejure.org/1985,14309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1985 - 10 WF 184/85 (https://dejure.org/1985,14309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1985 - 10 WF 184/85 (https://dejure.org/1985,14309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    FGG § 50b; BRAGO §§ 12, 118
    Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; keine Beweisgebühr bei Anhörung des Kindes in Sorgerechtsverfahren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1985, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1981 - 6 WF 91/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1985 - 10 WF 184/85
    Ob ausnahmsweise bei der Anhörung dann eine Beweisgebühr anfällt, falls das Gericht das Ergebnis der Anhörung verwertet hat, um eine aufklärungsbedürftige, entscheidungserhebliche Tatsache festzustellen (so der 6. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Beschluß vom 5. Dezember 1981 - JurBüro 1982, 719), bedarf keiner abschließenden Entscheidung: Aufgrund der konkreten Art der Sorgerechtsentscheidung des Amtsgerichts, die ohne einen Antrag der von dem Antragsteller vertretenen Mutter ergangen ist, und die zudem keine Begründung enthält, ist nicht erkennbar, daß das Amtsgericht gerade das Ergebnis der Kindesanhörung verwertet hat.
  • OLG Hamm, 30.05.1978 - 23 W 260/78

    Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme vor Begründung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1985 - 10 WF 184/85
    Eine solche Anhörung löst keine anwaltliche Beweisgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO aus (OLG Celle JurBüro 1979, 57; OLG Stuttgart Justiz 1979, 67; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 7. November 1984 - 10 WF 265/84 - n.v.; KG Rpfleger 1984, 116).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 10 WF 84/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1985 - 10 WF 184/85
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1985 - 10 WF 84/85 - JurBüro 1985, 1839), sind die Einkommensverhältnisse der Parteien bei der Bemessung der Höhe der Gebühr des § 118 BRAGO ein entscheidendes Kriterium (ebenso Gerold/Schmidt, BRAGO 8. Aufl. § 118 Rdn. 14).
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